Fehde Beschreibung Fehde  
 
   
Beschreibung von Fehde Infos zu Fehde und Beschreibung.
Nicht angemeldet: Anmelden | Impressum 
Navigation
· Hauptseite
· Know Forum - neu!
· Zufälliger Artikel
· Spezialseiten
· Alle Artikel
· Eingeordnet unter
Aktueller Artikel
· Seite bearbeiten
· Links auf diese Seite
· Verlinkte Seiten
· Versionen


 
 



Letzte Beiträge
Die Klimalüge CO2Guten Abend Herr Enger
"Meine Fr...
Volumenausdehnung be...Hallo da draußen, ich h
abe folgendes ...
Osterrätsel der Fran...Hallo, ich hab' mich leide
r mit meinere ...
was ist denn mit dem...Hallo, der Song heißt Cal
istan "...
Strichcode entschlüs...Hallo benni, ich stehe
gerade vor dem...
Lust auf Focus Rätse...Hallo, an alle Spezialist
en dieses Räts...
ErdölServus, Erdöl hat keine
Formel, da es...
Frage an die Student...Hallo, im Prinzip ist das
eine gute Ide...
CO2 chemische Trennu...Hallo ....... CO2 in der
Luft wird begr...
IGBT ansteuerschaltu...Guten Tag, Wer weiss lief
ert eine funk...


Fehde

Dieser Text beschreibt Fehde.


Der untere Text beinhaltet die Fehde Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Fehde Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Fehde fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Fehde möglichst ausführlich zu halten.

Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Fehde Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Fehde beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Fehde. Fragen zu dem Thema Fehde können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.

Fehde Artikel

Buch-Tipp: Blizzard - Fehde. Westernroman. ( G. F. Unger Neu). Das Buch "Blizzard - Fehde. Westernroman. ( G. F. Unger Neu). " ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden Buch.

Der Ausdruck Fehde genannt in dem Mittelalter den Privatkrieg in dem Gegensatz zu dem Volkskrieg .

Bei den alten Germanen war es Grundsatz, dass Recht und Friede zunächst von dem Einzelnen, von der Familie und deren Angehörigen und ca. in dem Notfall von Staats wegen, d.h. von dem ganzen Volk oder dessen Leitern und Vertretern, zu schützen seien.

Dem Verletzten stand es zu, selbst Rache zu nehmen und auf eigne Hand Fehde (faida) zu beginnen, um dadurch den Verletzenden zur Sühnung seines Vergehens zu zwingen, und so erscheint die Fehde in dem Mittelalter geradezu als ein Rechtsinstitut.

Da jedoch durch ein derartiges Fehderecht die Sicherheit des Schwachen dem Starken gegenüber in Frage stand, pflegte man zu Gunsten des Verletzten einzuschreiten, wenn dieser von seinem Fehderecht keinen Gebrauch machen wollte oder konnte. Der Verletzer wurde vor Gericht gezogen und gezwungen, dem Verletzten Genugtuung zu geben. War die Satisfaktion, welche in der Zahlung einer gewissen Geldsumme an den Verletzten (Wergeld) bestand, geleistet, so traten beide Teile in ihren vorigen Friedensstand zurück.

Einen solchen von dem Volksgericht garantierten Frieden (compositio, Beilegung) pflegte man durch feierliche Sühnungsformeln zu bekräftigen.

Übrigens musste der Verletzende auch noch dem Volk, später dem König und Richter wegen des von ihm gebrochenen Friedens ein Friedensgeld (fredus oder fredum) bezahlen.

Schon in früher Zeit unterlag die Ausübung des Fehderechts gewissen Einschränkungen. So sollte gegen den, welcher sich beim König befand oder zu ihm ging oder von ihm kam, die Fehde ruhen (Königsfriede ); auch konnte der König einem Einzelnen besonderen Königsfrieden erteilen.

Auf gleiche Weise sollte Frieden haben, wer in der Kirche oder an der Gerichtsstelle war, oder dahin ging, oder von dorther kam (Kirchen-, Gerichtsfriede).

Fehde Beschreibung
Fehde Beschreibung
Zuschauer einer Fehde
Fehde Beschreibung
Fehde Beschreibung
Eine Fehde in Leipzig


Eine völlige Beseitigung der Fehde war den deutschen Kaisern in dem 13. und 14. Jahrhundert nicht möglich. Sie mussten daher den Weg einschlagen, so genannte Landfrieden zu errichten und auf eine gewisse Reihe von Jahren, gewöhnlich auch ca. für bestimmte Teile des Reichs, verkündigen zu lassen. Der Mainzer Landfriede aus dem Jahre 1235 war die erste für das ganze Reich und unbefristet geltende Regelung, die Einschränkungen des Fehderechtes herbeiführte.

So wurde die Ausübung des Fehderechts an bestimmte Formen gebunden. Der Fehde musste eine bestimmte Ankündigung (Absage, dissipatio) vorhergehen; auch mussten gewisse Personen und Sachen geschont werden, namentlich Geistliche, Kindbetterinnen, Schwerkranke, Pilger, Kaufleute und Fuhrleute mit ihrer Habe, Ackerleute und Weingärtner außer ihrer Behausung und während ihrer Arbeit, endlich Kirchen und Kirchhöfe.

Eine andere Beschränkung führte der Klerus ein, den Gottesfrieden (treuga Domini, treuga paci Dei), wonach vier Tage in jeder Woche, von Mittwoch abends bis Montag früh, alle Fehde ruhen sollte. Allein auch hierdurch wurden der Willkür der Mächtigen und der Roheit des Faustrechts keine festen Schranken gesetzt.

Es war daher das Verdienst Kaiser Maximilian I., dass derselbe auf dem Reichstag zu Worms 1495 die Reichsstände zu dem Verzicht auf den ferneren Gebrauch der Waffen zur Entscheidung ihrer Streitigkeiten und zur Errichtung eines ewigen Landfriedens für ganz Deutschland zu bewegen vermochte. Damit wurde jede Fehde, auch die bisher erlaubte, beseitigt und der fernere Gebrauch des Fehde- und Faustrechts zu dem Landfriedensbruch erklärt.

Unter den letzten Fehden nach Errichtung des ewigen Landfriedens sind die berüchtigtsten die des Herzogs Ulrich von Württemberg mit der Stadt Reutlingen wegen Ermordung eines Fußknechts, infolge deren Ulrich in die Acht erklärt und auf längere Zeit aus seinem Land vertrieben wurde, sowie die Fehde Franz von Sickingens mit dem Erzbischof von Trier, welche die Ächtung Sickingens und die Belagerung seines Schlosses Landstuhl zur Folge hatte. Als letzter Bruch des Landfriedens sind die Grumbachschen Händel zu bezeichnen.

Siehe auch: Fehdebrief , Fehdehandschuh, Urfehde


Weiteres zu dem Artikel Fehde

Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: Ausdruck, Behausung, Belagerung, Entscheidung, Folge, Frage, Friede, Frieden, Gegensatz, Jahrhundert, Klerus, Mittelalter, Mittwoch, Montag, Personen, Reutlingen
Schnellzugrif auf verwandte Texte:
 
NEU! Frage im Forum zum Thema:
 
Wenn die Beschreibung 'Fehde' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Fehde Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Fehde' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Fehde' und 'Fehde' Definition sehr dankbar.

Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Fehde' Beschreibung entsprechen.
· Diese Seite wurde bisher 810 mal abgerufen.
· Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 16.05.2008 um 13:46:52
· Diese Seite wurde zuletzt geändert um 11:47, 28. Sep 2004.
· Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Fehde aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Inhalte. In der Wikipedia ist eine Autorenauflistung verfügbar.

Von ""

· Diese Seite wurde bisher 810 mal abgerufen.
· Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 16.05.2008 um 13:46:53
· Diese Seite wurde zuletzt geändert um 11:47, 28. Sep 2004.
· Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008